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   BGH, 11.05.1990 - 3 StR 510/89   

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BGH, 11.05.1990 - 3 StR 510/89 (https://dejure.org/1990,3359)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1990 - 3 StR 510/89 (https://dejure.org/1990,3359)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1990 - 3 StR 510/89 (https://dejure.org/1990,3359)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Betäubungsmittelabhängigen

    Auszug aus BGH, 11.05.1990 - 3 StR 510/89
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei einem Rauschgiftsüchtigen eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nur ausnahmsweise anzunehmen ist, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rauschs verübt hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1981 - 1 StR 807/80, MDR 1981, 508 ; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 4, je mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 11.05.1990 - 3 StR 510/89
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei einem Rauschgiftsüchtigen eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nur ausnahmsweise anzunehmen ist, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rauschs verübt hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1981 - 1 StR 807/80, MDR 1981, 508 ; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 4, je mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungsdelikten Drogensüchtiger nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveranderung geführt hat, wenn der Täter zur Tatzeit unter starken Entzugserscheinungen litt, wenn ein Drogenabhängiger aus Angst vor Entzugserscheinungen handelte, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hatte und als nahe bevorstehend einschätzte, ferner unter Umständen, wenn er die Tat im Zustand eines aktuellen Rauschs verübt hat (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 7, 8, 12 jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00

    Unzutreffende Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit bei langjährigem

    a) Bei langjährig Rauschgiftabhängigen kann die Anwendung des § 21 StGB dann erfolgen, wenn schwerste Persönlichkeitsveränderungen erkennbar sind (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 8).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    Zu einer erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit kann auch die Angst des Drogenabhängigen vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, führen (BGH NStZ 1989.17; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 8 und 12; vgl, Theune NStZ 1997, 57 ff.).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; NStZ 1989, 17; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 8).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4, 6, 8).
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 657/96

    Voraussetzungen für Begründung verminderter Schuldfähigkeit durch

    Derartige Ausnahmefälle erkennt die Rechtsprechung grundsätzlich nur an, wenn aufgrund langjährigen Drogenkonsums schwerste Persönlichkeitsveränderungen entstanden sind (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 8) oder der Abhängige durch starke Entzugserscheinungen zu Beschaffungstaten getrieben wird (vgl. Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 817; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 719; Theune NStZ 1997, 57, 59 ff., jew. m.w.Nachw.).
  • LG Wuppertal, 30.01.2013 - 23 KLs 58/12
    Betäubungsmittelgenuss zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen oder unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt hat (vgl. BGH, Beschluss v. 11.05.1990 - 3 StR 510/89).
  • BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit von Betäubungsmitteln

    Diese Folge ist bei Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schweren Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches begangen hat (BGH StV 1988, 198 f.; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4, 6, 8, 11 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Zweifel an der Auffassung der Strafkammer ergeben sich um so weniger, als der Angeklagte nach den Feststellungen bereits "seit seiner Kindheit Kontakt mit Opium" hat (UA 4) und den Handel mit dem Rauschgift über einen Zeitraum von mehreren Jahren regelmäßig betrieben hat (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 8).
  • BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98

    Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit:

    Auch die Angst vor bereits als äußerst unangenehm empfundenen Entzugserscheinungen kann unter Umständen das Hemmungsvermögen, insbesondere im Fall der Abhängigkeit von Heroin, erheblich beeinträchtigen (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 1997, 227 = DRsp-ROM Nr. 1997/4826; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 6 = DRsp-ROM Nr. 1997/17143; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 7 = DRsp-ROM Nr. 1996/13891; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 8 = DRsp-ROM Nr. 1998/19483; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 11 = DRsp-ROM Nr. 1997/15172; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 12 = DRsp-ROM Nr. 1996/19155; BGH NJW 1988, 501 [502] = DRsp-ROM Nr. 1992/3026; BGH StV 1988, 198 = DRsp-ROM Nr. 1992/3712 mit Anm. Kamischke; Theune NStZ 1997, 57 ff.).
  • LG Dortmund, 08.01.2009 - 33 KLs 4/08

    Gewerbsmäßiger Betrug in 169 Einzelfällen durch Fingierung von

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